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Fax-Rechtsberatung

Der Mieterschutz berät Sie per Fax über Ihre Mietrechte. Schildern Sie den Sachverhalt Ihres Rechtsproblems möglichst genau. Unsere Stellungnahme beruht lediglich auf Ihren Ausführungen. Nach Erhalt der Anfrage, resp. nach Eingang der Zahlung erteilen wir Ihnen die entsprechende Stellungnahme nach Möglichkeit innert 2 Werktagen (Ziff. 3 AGB). Bitte beachten Sie, dass Fax-Anfragen auf 1/2 DIN A4-Seite beschränkt sind. Andernfalls kommt die Dienstleistung der Rechtsfallbearbeitung zur Anwendung. Die Anfrage ist uns nach erfolgter Bezahlung zu übermitteln.

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1. Anfrage zustellen

Fax 041 763 56 20

2. Stellungnahme abwarten

nach Möglichkeit innert 2 Werktage (Ziff. 3 AGB)