Mängelberatung
Der Mieterschutz berät Sie bei Mängeln an Ihrem Mietobjekt (bei Einzug, während der Mietdauer sowie vor Wohnungsabgabe) und informiert Sie über das weitere Vorgehen bezüglich Mängelbeseitigung, Kostenübernahmepflicht (Mieter/Vermieter) sowie Mietzinsreduktionsansprüche. Wir lassen Ihnen unsere Stellungnahme nach Möglichkeit innert 2 Werktagen nach Erhalt der Anfrage, resp. nach Eingang der Zahlung zukommen (Ziff. 3 AGB). Die Anfrage ist uns nach erfolgter Bezahlung zu übermitteln.
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1. Anfrage zustellen
Mieterschutz Schweiz
Sekretariat
Turmstrasse 28
6312 Steinhausen
Online-Formular für Anfragen
Fax 041 763 56 20
2. Stellungnahme abwarten
nach Möglichkeit innert 2 Werktage (Ziff. 3 AGB)