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Schlichtungsbehörden

Die Schlichtungsbehörde ist die erste Instanz bei mietrechtlichen Streitigkeiten. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist das Verfahren vor der Schlichtungsstelle grundsätzlich kostenlos. Sie hat bei Wohnungs- und Geschäftsmieten die Parteien mietrechtlich zu beraten. Das Gesetz sieht vor, dass die Schlichtungsbehörde den Parteien in den im Gesetz vorgesehenen Fällen einen Urteilsvorschlag unterbreiten kann. Ein Urteilsvorschlag ist in folgenden Streitigkeiten aus dem Mietvertrag von Wohn- und Geschäftsräumen möglich:

  • Bei der Hinterlegung des Mietzinses infolge von Mängeln an der Mietsache
  • Bei der Anfechtung von Kündigungen
  • Bei Begehren um Erstreckung des Mietverhältnisses nach einer Kündigung
  • Bei der Anfechtung des Mietzinses
  • Bei den übrigen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von Fr. 5‘000.-
    (Quelle: Mieterverband und Mietrechtspraxis)

Adressen der Schlichtungsbehörden