Wohnungsabgabe-Rechtshilfe
Der Mieterschutz berät Sie in sämtlichen Belangen der Wohnungsabgabe und prüft Ihr Abgabeprotokoll sowie die Schlussabrechnung auf deren Korrektheit und fordert nötigenfalls die Freigabe des Mietzinsdepots ein (siehe Schreibservice / juristische Korrespondenz). Wir lassen Ihnen unsere Stellungnahme nach Möglichkeit innert 2 Werktagen nach Erhalt der Unterlagen, resp. nach Eingang der Zahlung zukommen (Ziff. 3 AGB). Die Anfrage ist uns nach erfolgter Bezahlung zu übermitteln.
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Mieterschutz Schweiz
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Turmstrasse 28
6312 Steinhausen
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Fax 041 763 56 20
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nach Möglichkeit innert 2 Werktage (Ziff. 3 AGB)