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Heiz- & Nebenkosten

Nebenkosten sind das Entgelt für die tatsächlichen Aufwendungen des Vermieters oder eines Dritten für Leistungen, die mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen, wie Heizungs-, Warmwasser- und ähnliche Betriebskosten sowie Kosten für öffentliche Abgaben, die sich aus dem Gebrauch der Mietsache ergeben. Nebenkosten sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden und im Mietvertrag einzeln stipuliert sind, ansonsten sind die diesbezüglichen Aufwendungen im Nettomietzins enthalten (Art. 257a Abs. 2 OR). Werden Nebenkosten separat erhoben, hat der Mieter das Recht, beim Vermieter Einsicht in die entsprechenden Originalbelege zu nehmen (ohne Einhaltung der 30-tägigen Frist).

Merkblatt Heiz- und Nebenkosten